AGB


§ 1 Allgemeines


(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Patricia Schumann durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) "Fotografien" im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).

(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(6) Der Hochzeitsvertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes sowie einer geleisteten Terminreservierungsgebühr von 50% des Auftragswertes zustande. Bei anderen Shootings zählt auch eine mündliche Absprache oder Bestätigung per E-Mail.

(7) Aktionsgtscheine sind beim Shooting vorzulegen und sind 1 Jahr gültig ab Rechnungsdatum - danach besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung an aktuelle Angebote. Fahrtkosten ab Hamburg sind nicht inbegriffen. Wertgutscheine verfallen nicht.


§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht


(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist der Fotograf berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien( z.B. Social Media), so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Außer es wurde etwas anderes vereinbart.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur mit vorher, bei gesonderter Vereinbarung. 

(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.) Sollte dies nicht vom Kunden gewünscht sein, werden hier von 20% des Bruttopreises, die vorher erlassen wurde wieder auf den Gesamtbetrag angerechnet. Die erst genannten Preise sind immer inkl. Rabatt.

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

(9) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

(10) Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Sollten Bilder auf FB & Co. (soziale Netzwerke) ohne Nennung des Fotografen gepostet werden, so wird das Urheberrecht verletzt - in diesem Fall ist die Berechnung des 3fachen Honorars möglich.

(11) Eine Befreiung von der Nennung des Fotografen auf Facebook und Co. ist gegen Aufpreis von pauschal mind. 60,- Euro pro Shooting möglich.

(12) Vorschaubilder, welche dem Auftraggeber zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Bei Veröffentlichung dieser Aufnahmen ist der Fotograf berechtigt, das Honorar zzgl. einer Bearbeitungsgebühr dafür nachträglich in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber dieses Lichtbild in bearbeiteter Form und voller Auflösung bereitgestellt.

(13) Die Bilderauswahl muss binnen von 14 Tagen nach Übermittlung an den Kunden dem Fotografen mitgeteilt werden. Außer es wurde vorab etwas anderes vereinbart. Ansonsten fallen 15% des Bruttopreises an Mehraufwandskosten an.

(14) Weitere bearbeitet Bilder eines Shootings können nachträglich noch erworben werden.


§ 3 Vergütung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Stornokosten


(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer einen vorher ausgemachten Stundensatz je angefangene Stunde.

(4) Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung gelten folgende Vereinbarungen ->

Im Falle einer Stornierung bei Shootings (ausgenommen Hochzeiten):

wird zur Aufwandsentschädigung eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von mind. 45% des voraussichtlichen Auftragsvolumens bzw. des vereinbarten Preises für das Shooting sowie evtl. bereits entstandene Leistungskosten in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag weniger als 48 Stunden vordem vereinbarten Termin storniert wird ein Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100% fällig. Bei einer Stornierung durch Krankheit, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt wie Naturereignisse, sind die Gebühren zwar zu zahlen, werden aber bei einer Nachholung des Shootings binnen eines Monats nach dem ursprünglich vereinbarten Termin, mit dem Restbetrag verrechnet.

Im Falle einer Stornierung bei Hochzeiten:

- bis zu 6 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 45 %des Auftragsvolumens

- bis zu 3 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 65 %des Auftragsvolumens

- bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 85 %des Auftragsvolumens

- innerhalb der letzten 7 Tage vor dem gebuchten Datum in voller Höhe.

Stornierungsgebühren werden mit der Terminreservierungsgebühr verrechnet. 

Information zur Terminreservierungsgebühr -> Es werden 100% der Reservierungsgebühr als Aufwandsentschädigung und als Ersatzleistung für den freigehaltenen Termin / eventuelle entgangene Aufträge durch den reservierten Termin einbehalten.

Dem Auftraggeber bleibt im Stornierungsfall der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als die Stornopauschale entstanden ist. 

Ist die Durchführung der geplanten Hochzeit aufgrund von behördlichen Anordnungen / außerordentliche Umständen pandemiebedingt nicht durchführbar, wird keine Stornierungsgebühr erhoben und die bereits geleistete Gebühr in einen Gutschein umgewandelt.  


(5) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen/Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung. Auf Wunsch zeigt der Fotograf vorab 2-3 fertige Motive für die Feinabstimmung mit dem Kunden. Stimmt der Kunde diesem zu wird der Rest des Shootings in diesem Look bearbeitet. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


§ 4 Haftung / Gefahrübergang


(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Emoments Photography in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen/Ersatztermin bemühen und dem Kunden vorschlagen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen sind vom Fotografen komplett zurück zu erstatten.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(7) Der Fotograf verwahrt die ausgewählten Negative/RAW-Daten sowie die entwickelten Jpgs sorgfältig 1 Jahr nach Beendigung des Auftrages. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Innerhalb diesen Jahres können weiter Fotos erworben werden. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich keine Nachbestellung oder Datenaufbewahrung, so werden die Dateien vernichtet. ALLE gemachten Fotos (nur  bei einer Hochzeitsreportage) werden noch 3 Monte nach Beendigung des Auftrages aufbewahrt um ggf. Kunden noch ein weiteres, nicht in der fertigen Reportage enthaltenes Bild z.B der Großeltern aushändigen zu können.

(8) Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Büchern, Prints etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


§ 5 Datenschutz


(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.


§ 6 Widerrufsrecht


(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die vom Auftraggeber entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Der Widerruf ist zu richten an: Emoments Photography / Clemens- Schultz- Straße 53 a / 20359 Hamburg/ hello@emoments-photography.com


§ 7 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel


(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.

(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(5) Diese AGB gelten ab dem 01.01.2016